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Allgemeine Geschäftsbedingungen


Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma LGB
GmbH für Warenlieferungen an Unternehmer
1. Allgemeine Bestimmungen
Für den Umfang der Lieferungen sind die beiderseitigen Erklärungen maßgebend. Diese
haben vorzugsweise schriftlich zu erfolgen. Mündliche Vereinbarungen sind nur wirksam,
wenn sie anschließend von uns schriftlich bestätigt worden sind.
Zeichnungen, Angebote oder Muster sind ausschließlich für den Käufer bestimmt und
dürfen ohne unsere Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben werden.
Sofern nicht anders vereinbart, sind auch Teillieferungen zulässig.
Für die Ausführung der Bestellung gelten ausschließlich unsere AGB´s. Die bloße
Übersendung der AGB´s und die Annahme der Bestellung bedeuten kein Anerkenntnis der
AGB´s des Käufers. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers gelten nur dann,
wenn wir diese ausdrücklich bestätigt haben. Im Zweifelsfall gelten die gesetzlichen
Bestimmungen zum Zeitpunkt des Bestelleingangs.
2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich ab Werk ausschließlich Verpackung zuzüglich Mehrwertsteuer in
der jeweils gesetzlich geltenden Höhe.
Der Rechnungsbetrag ist, soweit nicht anders vereinbart, sofort nach Erhalt ohne Abzug frei
unserer Zahlstelle fällig.
Der Käufer kann mit Forderungen uns gegenüber nur dann aufrechnen, wenn diese
unbestritten und rechtskräftig festgestellt sind.
3. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen des Lieferers
aus der Geschäftsverbindung unser Eigentum.
Während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts ist dem Besteller eine Verpfändung
oder Sicherungsübereignung untersagt. Der Besteller ist bis auf Widerruf ermächtigt, die
von uns gelieferte Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges weiter zu
veräußern und / oder weiter zu verarbeiten. Für diesen Fall tritt der Käufer schon jetzt
alle Forderungen aus
der Weiterveräußerung an uns bis zur Höhe des Rechnungsbetrages mit der Befugnis der
anteiligen Einziehung der Forderung sicherheitshalber ab. Im Falle der Weiterverarbeitung
räumt der Besteller uns anteiliges Miteigentum an der neuen Sache ein.
Sofern Pfändungen, Beschlagnahmung oder sonstige Verfügungen beim Besteller
anstehen, muss dieser auf unseren Eigentumsvorbehalt hinweisen und uns unverzüglich
darüber benachrichtigen.
4. Fristen für Lieferungen, Verzug und Vertragsrücktritt
Die in unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Termine setzen voraus,
dass alle kaufmännischen und technischen Fragen zwischen den Vertragspartnern geklärt
sind. Wir bestätigen generell keine Fixtermine.
Für von uns nicht bestätigte Tag- und Uhrzeitvorgaben bezüglich der Anlieferung
übernehmen wir hinsichtlich möglicher Folgekosten keine Haftung, auch wenn wir frei
liefern.
Sollten kundenspezifische Besonderheiten hinsichtlich der Anlieferung
(beispielsweise Durchfahrtshöhen, Hindernisse im Baustellenbereich, Sperrungen,
Sondergenehmigungen, Halteverbote usw.) bestehen, müssen diese vom Käufer vorher
mitgeteilt werden, andernfalls entfällt unsererseits jegliche Haftung.
Für Lieferverzögerungen, die wir nicht zu verantworten haben, ist eine Haftung
ausgeschlossen.
Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Käufer den vereinbarten
Abnahmezeitraum um mehr als 90 Tage in die Zukunft verschiebt oder der Käufer bzw.
eines seiner verbundenen Unternehmen mit bereits gestellten Rechnungen mit mehr als
60 Tagen in Verzug ist. In diesen Fällen sind wir berechtigt, Schadenersatz zu verlangen.
Dieser beträgt 10 % des Kaufpreises. Dieser Schadenersatz kann höher oder niedriger
ausfallen bzw. entfallen, wenn wir nachweisen, dass ein höherer Schaden entstanden ist
oder der Käufer den Nachweis führt, dass uns ein geringerer oder gar kein Schaden
entstanden ist.
5. Gefahrübergang
Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung auf den Käufer über, wenn die Ware an
den Frachtführer (Spediteur, Paketdienst, Post oder Kurierfahrer) übergeben
worden ist. Dies gilt auch, wenn der Versand mit Transportmitteln des Lieferers erfolgt.
6. Warenannahme
Der Käufer darf die Annahme von Lieferungen wegen unerheblicher Mängel (z. B.
fehlende oder falsche Beschriftung, Schäden an der Verpackung) nicht
verweigern.
Die Ware ist nach Erhalt durch den Käufer auf Vollständigkeit, Übereinstimmung mit den
Bestelldaten und Mängel hin zu prüfen. Des Weiteren gelten die Regelungen der §§
377,379 HGB.
7. Sachmängel / Rechtsmängel
Für die Angaben in der Bestellung und die Auswahl der bestellten Ware für den
beabsichtigten Verwendungszweck ist ausschließlich der Käufer selbst voll
verantwortlich.
Wir haften für Sachmängel entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Die
Verjährung von Mängelansprüchen richtet sich nach § 13 Absatz 4 Ziffer 1, 2 VOB / B,
sie beginnt mit unserer Lieferung. Diese verlängerte Verjährungsfrist besteht jedoch
nur, wenn die Montage des betroffenen Produktes durch uns oder eine Fachfirma
vorgenommen wird. Gewährleistungsansprüche werden bei
wartungspflichtigen Geräten nur anerkannt, soweit eine Wartung
vorschriftsmäßig durchgeführt wurde und nachgewiesen wird.
Mängelansprüche bei Verschleißteilen verjähren in 6 Monaten.
Mängel eines Teils der Lieferung berechtigen nicht zur Beanstandung einer ganzen
Lieferung.
Bei Vorliegen eines Sachmangels ist uns innerhalb einer angemessenen Frist die
Möglichkeit der Nachbesserung einzuräumen. Dabei haben wir die Wahl, ob wir eine
Ersatzlieferung oder eine Nachbesserung vornehmen.
Schlägt der 2. Versuch der Mängelbeseitigung fehl, kann der Käufer - unbeschadet
etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder Minderung der
vereinbarten Vergütung verlangen.
Führt das gelieferte Produkt zu einer Verletzung von gewerblichen Schutz- rechten oder
Urheberrechten im Inland, so werden wir auf unsere Kosten dem Käufer grundsätzlich das
Recht zum weiteren Gebrauch verschaffen oder das Produkt in einer für den Käufer
zumutbaren Weise so modifizieren, dass die Schutzrechtsverletzung nicht mehr
besteht.
8. Anwendungstechnische Beratung, Produktverwendung
Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der bezogenen Ware liegt aus- schließlich im
Verantwortungsbereich des Käufers. Eine von uns erfolgte an- wendungstechnische
Beratung in Wort und Schrift gilt nur als unverbindlicher Hinweis und befreit den Käufer
nicht von der eigenen Prüfung der Produkte auf ihre Eignung für die beabsichtigten
Zwecke und Verfahren.
9. Unmöglichkeit der Vertragserfüllung
Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Käufer berechtigt, Schadensersatz zu
verlangen, sofern wir die Unmöglichkeit zu vertreten haben. Ein möglicher
Schadensersatzanspruch des Käufers ist jedoch maximal auf den Wert derjenigen Teile
beschränkt, deren Lieferung auch nach erfolgter Setzung einer angemessenen Nachfrist
nicht möglich war.
Diese Beschränkung gilt nicht, soweit vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln
gegeben ist.
Eine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden. Das
Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.
10. Sonstige Schadensersatzansprüche
Sonstige Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Käufers, gleich aus welchem
Rechtsgrund sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit nach den gesetzlichen Bestimmungen ein Haftungsausschluss dem
Grunde oder der Höhe nach nicht zulässig ist.
Der Schadensersatzanspruch für die Verletzung sonstiger Vertragspflichten ist
in jedem Fall auf den vertragstypischen, von den Vertragspflichten inhaltlich
bestimmten, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine Änderung der Beweislast zum
Nachteil des Bestellers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.
11. Datenschutzklausel
Gemäß EU Datenschutz-Grundverordnung (EU-DSGVO) Artikel 13 informieren wie Sie wie
folgt über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.
Nach Art. 6 Abs. 1 lit. b) der EU-DSGVO auf der Basis des mit Ihnen geschlossenen
Vertrags erhebt die LGB GmbH mit Sitz in 40764 Langenfeld, Albert-Einstein-Str. 11
folgende personenbezogenen Daten zur:
· Erfüllung von Vertragsleistungen
· Ermittlung des Kreditlimits durch unseren Warenkreditversicherer
· Abfrage des kreditierbaren Rahmens bei Finanzauskunfteien
· Zahlungsabwicklung
· Lieferung vertraglich bestellter Produkte und Leistungen
· Übermittlung Ihrer Adresse sowie Kontaktdaten an
Logistikunternehmen für die Anlieferung der Waren
· Übermittlung Ihrer Daten an unsere internen sowie externen
Servicetechniker zur Durchführung von Dienstleistungen
· Eingabe Ihrer Daten in das CRM-System der Systemair-
Unternehmensgruppe zur Angebotserstellung, Vorbereitung und
Planung der Einsätze unserer Servicetechniker, Ersatzteileverkauf oder
zur weiteren individuellen Kundenbetreuung
12. Gerichtsstand und anwendbares Recht
Alleiniger Gerichtsstand ist der Sitz unserer Gesellschaft, wir sind jedoch auch berechtigt, am
Sitz des Käufers zu klagen. Für die Rechtsbeziehungen im Zusammenhang mit diesem Vertrag
gilt deutsches Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über
Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).
13. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Teile des Vertrags unwirksam sein, bleibt der Vertrag in seinen übrigen
Teilen verbindlich. Eine unwirksame Bestimmung ist durch eine solche Regelung zu
ersetzen, die dem wirtschaftlich verfolgten Zweck der ungültigen Bestimmung am
nächsten kommt. Das Gleiche gilt für den Fall einer Regelungslücke.
14. Verschiedenes
Der Kunde ermächtigt uns, die im Zusammenhang mit der Bestellung erhaltenen Daten im
Sinne der Datenschutzgesetze zu verarbeiten, zu speichern, auszuwerten und im
Rahmen des Systemair-CRM zu nutzen.